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Ratgeber

Umlagefähige Nebenkosten: Was Vermieter beachten sollten

Nicht jede Ausgabe rund um ein Mietobjekt ist automatisch auf den Mieter umlegbar.

Die vertragliche Grundlage zählt

Entscheidend ist, was im Mietvertrag zu Betriebskosten vereinbart wurde. Typische Positionen können etwa laufende öffentliche Lasten, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Müllabfuhr oder Gebäudereinigung sein.

Klar und nachvollziehbar aufbereiten

Für jede Position sollten Beleg, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und der auf den Mieter entfallende Anteil nachvollziehbar dokumentiert sein. Individuelle Fragen hängen vom Mietvertrag und Einzelfall ab.